David Volgger, «Das Schuldopfer Ascham in Jes 53,10 und die Interpretation des sogenannten vierten Gottesknechtliedes», Vol. 79 (1998) 473-498
With the help of the Masoretic vocalisation the Hebrew consonantal text of Isa 53,10 was translated as follows: "And YHWH was pleased with his bruised one (he accepted him) whom he had allowed to become sick. When you make his life an Asham guilt offering he will see his offspring and live long. The Lords plan will succeed through him." The comparison with ancient witnesses to the text has confirmed this interpretation. The investigation of how Isa 52,1353,12 is embedded in the entire book of Isaiah has also shown that this interpretation is meaningful. In this context a positive sense was given to the anonymity of the "Servant" and to the anonymity of the "we" who speak from 53,1. For this anonymity communicates all possible divine revelations after Isaiah through Gods word to Isaiah. YHWHs word lasts for ever and so will outlast all changes of time. Meanwhile the metaphorical comparison of the Servant with an Asham guilt offering (Isa 53,10) serves as a hermeneutical category for the possibility, disclosed by YHWH, of restoring the damaged relationship between God and Israel through insight into the past history of guilt. In conclusion Isa 52,1353,12 was also interpreted as an image for the story or stories of Israel.
Interesse, daß die Befleckung nach Lev 5,2.3 unabsichtlich geschehen sei. Sie wird dem Täter erst einige Zeit nach dem Tatzeitpunkt bekannt; vgl. Lev 5,3: "oder jemand berührt eine unreine Sache ..., und es ist ihm verborgen geblieben wnmm Ml(nw, und er hat es (dann) erkannt und ist schuldig [nun auch aus der Täterperspektive] geworden ...". Die Zeitstruktur dieses Rechtsfalls enthält demnach folgende zeitliche Struktur:
(1) Zunächst ist die Berührung eines unreinen Gegenstandes geschehen. Dieser Tatbestand wird jedoch vom Täter noch nicht als solcher erkannt. Der Text spricht auch nicht davon, daß dritte Personen zur Tatzeit zu diesem Urteil fähig gewesen wären.
(2) Zwischen der Tatzeit und der Qualifizierung einer Handlung als "juristisch" relevanten Tatbestand liegt ein bestimmter Zeitabschnitt, der dadurch gekennzeichnet ist, daß der Tatbestand als solcher noch nicht erkannt worden ist. Relevant ist in diesem Zusammenhang allein die Erkenntnis des Täters (Lev 5,3 "und er hat erkannt").
(3) Unmittelbar auf die Erkenntnis des Tatbestandes soll das Eingeständnis der zu ahndenden Tat geschehen, ebenso die Darbringung eines Schuldopfers Ascham (Lev 5,5.6.7-13).
Setzt man diese Analyse von Lev 5,2.3.5.6 mit in Beziehung, so überrascht die Parallelität der Zeitstruktur beider Texte: Das Zeitniveau der "wir"-Erzählung in Jes 52,1353,12 entspricht Nummer (3) in Lev 5,2.3.5.6: Die "wir" geben zu erkennen, daß sie ihre frühere Wahrnehmung des Tatbestandes bezüglich des Knechtes YHWHs (Zeitniveau (1) zu einem bestimmten Zeitpunkt revidiert haben (Zeitniveau (2) 33. Da die "wir" ihr eigenes Handeln auf dem Zeitniveau (2) als Tatbestand erkennen, der Rechtsfolgen nach sich zieht, kann sodann in 53,10 die Erwähnung eines Ascham-Schuldopfers erfolgen.
Die bisherige Erklärung geht davon aus, daß der Gottesknecht im Horizont des erzählten Zeitabschnittes "gerecht", d.h. ohne Vergehen gegen YHWH gehandelt hat. Von daher wäre es widersinnig, wenn er ein Ascham-Schuldopfer darbringen sollte. Zu einem Ascham-Schuldopfer können wohl nur die "wir" aufgefordert werden, die zu einer Erkenntnis gelangt sind, wie sie z.B. in Jes 53,1-9 formuliert